







VERBANDBUCH nach DGUV Vorschrift 1
- Unfallnachweis für Berufsgenossenschaft
- Rechtssicherheit bei Haftungsfragen
- Strukturierte Erste-Hilfe-Dokumentation
Hersteller: | Param GmbH |
PZN: | 14269993 |
Menge: | 1 St |
UVP¹ | 0,00 € |

1-2 Werktage
Artikelinformationen
Das Verbandbuch gemäß DGUV Vorschrift 1: Ein unverzichtbares Dokument für die betriebliche Erste Hilfe
1. Informationen über VERBANDBUCH nach DGUV Vorschrift 1
Das Verbandbuch ist ein wesentlicher Bestandteil der Ersten Hilfe in Betrieben und Organisationen. Es dient der Dokumentation aller Erste-Hilfe-Leistungen, die im Betrieb erbracht werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention gibt vor, dass jedes Unternehmen in Deutschland ein solches Verbandbuch führen muss. Dieses Buch muss bestimmte Informationen enthalten, wie beispielsweise Datum und Uhrzeit des Unfalls, Art und Umfang der Verletzungen sowie die durchgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Aufbewahrung des Verbandbuches muss datenschutzkonform erfolgen, da es persönliche Gesundheitsdaten enthält.
2. Anwendung
Die Anwendung des Verbandbuches ist einfach, aber von großer Bedeutung. Jeder Ersthelfer im Unternehmen ist verpflichtet, nach der Leistung von Erster Hilfe die entsprechenden Informationen im Verbandbuch zu vermerken. Dies sollte unmittelbar nach der Versorgung des Verletzten geschehen, um die Genauigkeit und Vollständigkeit der Einträge zu gewährleisten. Das Verbandbuch ist so zu führen, dass es eine lückenlose Dokumentation ermöglicht und im Falle von Nachfragen durch die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Nachweis dient.
3. Für welchen Einsatzweck
- Dokumentation von Arbeitsunfällen und Erste-Hilfe-Leistungen
- Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten
- Grundlage für Unfalluntersuchungen und Präventionsmaßnahmen
- Nachweisführung gegenüber Berufsgenossenschaften und Versicherungen
- Informationsquelle für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte
4. Wichtige Hinweise
Es ist wichtig, dass das Verbandbuch stets zugänglich und an einem bekannten Ort aufbewahrt wird. Die Einträge müssen von den Ersthelfern sorgfältig und leserlich vorgenommen werden. Datenschutz ist hierbei ein kritisches Thema, da Gesundheitsdaten besonders schützenswert sind. Daher dürfen die Einträge im Verbandbuch nur von autorisiertem Personal eingesehen werden. Die Aufbewahrungsfrist für das Verbandbuch beträgt in der Regel fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Daten datenschutzkonform vernichtet werden.
PZN | 14269993 |
Anbieter | Param GmbH |
Packungsgröße | 1 St |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | nein |
Was ist ein Verbandbuch nach DGUV Vorschrift 1?
Ein Verbandbuch nach DGUV Vorschrift 1 ist ein Dokumentationsmittel, in dem alle Erste-Hilfe-Leistungen, die im Betrieb erbracht wurden, festgehalten werden. Es dient der Nachweisführung und der Unfallverhütung, indem es hilft, Unfallursachen zu analysieren und präventive Maßnahmen abzuleiten.
Bitte lesen Sie vor der Einnahme/Anwendung sorgfältig die jeweils aktuelle Packungsbeilage.
Beantwortet durch das Experten-Team von pharmaphant.de - apotheke, so individuell wie ich.
Wer ist für die Führung des Verbandbuches verantwortlich?
Die Verantwortung für die Führung des Verbandbuches liegt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass das Verbandbuch jederzeit verfügbar ist und ordnungsgemäß geführt wird. Oft wird diese Aufgabe an ausgebildete Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen delegiert.
Bitte lesen Sie vor der Einnahme/Anwendung sorgfältig die jeweils aktuelle Packungsbeilage.
Beantwortet durch das Experten-Team von pharmaphant.de - apotheke, so individuell wie ich.
Welche Informationen müssen im Verbandbuch eingetragen werden?
Im Verbandbuch müssen folgende Informationen eingetragen werden: Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung, Art und Weise der Verletzung oder des Gesundheitsschadens, Maßnahmen der Ersten Hilfe, Name des Verletzten sowie Angaben zur Person, die die Hilfe geleistet hat.
Bitte lesen Sie vor der Einnahme/Anwendung sorgfältig die jeweils aktuelle Packungsbeilage.
Beantwortet durch das Experten-Team von pharmaphant.de - apotheke, so individuell wie ich.
Wie lange muss das Verbandbuch aufbewahrt werden?
Das Verbandbuch muss gemäß DGUV Vorschrift 1 mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag gemacht wurde.
Bitte lesen Sie vor der Einnahme/Anwendung sorgfältig die jeweils aktuelle Packungsbeilage.
Beantwortet durch das Experten-Team von pharmaphant.de - apotheke, so individuell wie ich.
Müssen auch Bagatellverletzungen im Verbandbuch festgehalten werden?
Ja, auch Bagatellverletzungen sollten im Verbandbuch festgehalten werden. Jeder Erste-Hilfe-Fall, unabhängig von seiner Schwere, ist zu dokumentieren. Dies trägt dazu bei, Unfallursachen zu erkennen und präventive Maßnahmen zu entwickeln.
Bitte lesen Sie vor der Einnahme/Anwendung sorgfältig die jeweils aktuelle Packungsbeilage.
Beantwortet durch das Experten-Team von pharmaphant.de - apotheke, so individuell wie ich.